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Rechtsform

Einzelunternehmen oder GmbH? Der Vergleich in Euro

Steuerlich zahlt sich die GmbH vor allem aus, wenn ein großer Teil des Gewinns im Unternehmen bleibt. Was das bei 100.000, 150.000 und 250.000 € Gewinn in Euro bedeutet und was neben der Steuer zählt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Solange der Gewinn in der GmbH bleibt, trägt er in Frankfurt 2026 rund 32 % Steuern. Beim Einzelunternehmer kostet jeder weitere Euro Gewinn bei hohem Einkommen 45 bis 49 Cent.
  • Bei 250.000 € Gewinn zahlt der Unternehmer mit der GmbH rund 27.600 € im Jahr weniger, solange der Gewinn über das Geschäftsführergehalt hinaus im Unternehmen bleibt. Wird alles ausgeschüttet, sind es rund 6.500 € mehr.
  • Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise auf 10 % im Jahr 2032. Einbehaltene Gewinne einer Frankfurter GmbH tragen dann knapp 27 %.
  • Als Orientierung lohnt sich die GmbH ab einem nachhaltigen Gewinn von rund 140.000 € im Jahr, wenn ein Teil davon im Unternehmen bleibt.
Die Frage stellt sich fast jedem Unternehmer, dessen Betrieb gewachsen ist: Passt die Rechtsform aus der Gründungszeit noch zu Gewinn, Risiko und Plänen? Dieser Beitrag zeigt die Unterschiede, rechnet die Größenordnung in Euro und nennt die Kriterien, die neben der Steuer zählen. Die Rechnung für den eigenen Betrieb ersetzt er nicht.

Die Unterschiede auf einen Blick

Der größte Unterschied liegt darin, wann und wie der Gewinn besteuert wird. Beim Einzelunternehmen zählt der gesamte Gewinn sofort zum persönlichen Einkommen, entnommen oder nicht. Die GmbH versteuert ihren Gewinn selbst; persönliche Steuer fällt erst an, wenn Geld als Gehalt oder Ausschüttung beim Gesellschafter ankommt.
EinzelunternehmenGmbH
HaftungUnbeschränkt, auch mit dem PrivatvermögenGrundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt
Besteuerung des GewinnsEinkommensteuer nach persönlichem Satz, bis 45 % zuzüglich SolidaritätszuschlagKörperschaft- und Gewerbesteuer, in Frankfurt rund 32 %
GewerbesteuerFreibetrag 24.500 €, weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnetKein Freibetrag, keine Anrechnung
Ihr EinkommenEntnahmen aus dem GewinnGeschäftsführer­gehalt und Ausschüttungen
GründungGewerbeanmeldung genügtNotar, Handelsregister, Stammkapital 25.000 €
Laufender AufwandEinnahmen-Überschuss-Rechnung oder BilanzBilanz und Jahresabschluss, Offenlegung im Unternehmensregister
Verkauf und NachfolgeIn der Regel Übertragung des ganzen BetriebsÜbertragung von Anteilen, auch schrittweise

Die Steuerbelastung in Euro

Bei 250.000 € Gewinn zahlt der Unternehmer mit der GmbH jedes Jahr rund 27.600 € weniger Steuern als im Einzelunternehmen, solange der Gewinn über das Geschäftsführergehalt hinaus im Unternehmen bleibt. Schüttet die GmbH alles aus, kehrt sich das Bild um: Dann zahlt er rund 6.500 € mehr.
Steuerbelastung 2026 in Frankfurt am Main
GewinnEinzelunternehmenGmbH, Gewinn bleibt im UnternehmenGmbH, Gewinn wird voll ausgeschüttet
100.000 €32.400 € (32 %)26.500 € (27 %)33.700 € (34 %)
150.000 €56.200 € (37 %)42.500 € (28 %)58.700 € (39 %)
250.000 €102.000 € (41 %)74.400 € (30 %)108.500 € (43 %)

Gewinn vor Geschäftsführergehalt, gerechnet für 2026 mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz von Frankfurt am Main (460 %), Grundtarif, ohne Kirchensteuer. In der GmbH zahlt sich der Gesellschafter davon 60.000 € Geschäftsführergehalt; Sozialversicherung, Altersvorsorge und die laufenden Kosten der GmbH sind nicht berücksichtigt. Bei Zusammenveranlagung fällt die Einkommensteuer niedriger aus und der Abstand kleiner: Bei 150.000 € Gewinn stehen dann rund 43.400 € gegenüber 36.800 €.

Drei Punkte lesen sich aus der Tabelle ab:
  • Der Vorteil wächst mit dem Gewinn. Bei 100.000 € beträgt er rund 5.900 € im Jahr, von denen die Mehrkosten der GmbH einen großen Teil aufzehren, bei 250.000 € rund 27.600 €.
  • Entscheidend ist, was im Unternehmen bleibt. Der Vorteil entsteht durch den niedrigeren Satz auf einbehaltene Gewinne. Wer sie investiert, Kredite tilgt oder über eine Holding anlegt, nutzt ihn. Fließt das Geld später privat, folgt die Steuer auf die Ausschüttung; der Vorsprung liegt dann in der Zeit, in der der volle Betrag gearbeitet hat.
  • Die Schere öffnet sich weiter. Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt auf 10 % im Jahr 2032. Die Belastung einbehaltener Gewinne fällt in Frankfurt dann von rund 32 % auf knapp 27 %.
Auch bilanzierende Einzelunternehmer können einbehaltene Gewinne auf Antrag begünstigt versteuern (§ 34a EStG). Der Sondersatz liegt bei 28,25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und sinkt ab 2028 in drei Schritten auf 25 % im Jahr 2032. Wird der Gewinn später entnommen, folgt eine Nachversteuerung. In der Praxis ist dieser Weg aufwendiger und wird seltener genutzt.

Was neben der Steuer zählt

Die Steuer ist selten der einzige Grund für die GmbH, oft nicht einmal der wichtigste.
Haftung. Wer Mitarbeiter beschäftigt, größere Aufträge annimmt oder Immobilien hält, trägt im Einzelunternehmen jedes Risiko mit dem Privatvermögen. Die GmbH trennt beides, soweit nicht persönliche Bürgschaften gegenüber der Bank dagegenstehen.
Vergütung und Altersvorsorge. Als Geschäftsführer beziehen Sie ein Gehalt, das bei der GmbH Betriebsausgabe ist. Gehalt, Ausschüttung und Rücklage lassen sich aufeinander abstimmen; das Gehalt muss dabei im Voraus vereinbart sein. Dazu kommen Wege der Altersvorsorge über die GmbH, die dem Einzelunternehmer nicht offenstehen.
Verkauf und Nachfolge. GmbH-Anteile lassen sich schrittweise übertragen, an Kinder, Mitarbeiter oder einen Investor. Ein Einzelunternehmen geht dagegen in der Regel als Ganzes über. Wer in fünf bis zehn Jahren verkaufen oder übergeben will, stellt die Weichen besser heute; nach einer Umwandlung gehört die siebenjährige Sperrfrist in diese Planung.
Aufwand und Außenwirkung. Die GmbH bilanziert, legt ihren Jahresabschluss offen und hat formale Pflichten, etwa Gesellschafterbeschlüsse und klare Verträge mit dem Gesellschafter. Bei Banken, Konzernkunden und Investoren gilt sie oft als der professionellere Partner.

Sonderfall Freiberufler

Für Freiberufler fällt der Vorteil etwas kleiner aus. Als Einzelunternehmer zahlen sie keine Gewerbesteuer, die GmbH dagegen immer, in Frankfurt 16,1 % auf den Gewinn nach Geschäftsführergehalt. Weil Gewerbetreibende ihre Gewerbesteuer ohnehin größtenteils auf die Einkommensteuer anrechnen, schrumpft der Abstand aus der Tabelle aber nur leicht: bei 100.000 € Gewinn um rund 300 €, bei 250.000 € um rund 3.000 €.
Hinzu kommt das Berufsrecht. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere verkammerte Berufe dürfen eine GmbH nur unter besonderen Voraussetzungen führen. Berater, Ingenieure oder IT-Dienstleister sind freier.

Wann sich die GmbH meist lohnt

Die GmbH lohnt sich meist ab einem nachhaltigen Gewinn von rund 140.000 € im Jahr, wenn ein Teil davon im Unternehmen bleibt. Das ist ein Orientierungswert, keine Grenze.
Spricht eher für die GmbHSpricht eher für das Einzelunternehmen
Gewinn dauerhaft deutlich über dem privaten BedarfGewinn wird fast vollständig für den Lebensunterhalt gebraucht
Investitionen, Rücklagen oder Immobilien geplantWenig Kapitalbedarf, keine Rücklagen
Mitarbeiter, größere Aufträge, HaftungsrisikenÜberschaubares Risiko
Verkauf, Beteiligung oder Nachfolge absehbarBetrieb endet mit dem Inhaber
Ob und wann der Wechsel sinnvoll ist, hängt am Ende von Zahlen ab, die nur Ihr Betrieb liefert: Gewinnverlauf, Privatbedarf, Immobilien, Familie und Pläne. Auch der Weg in die GmbH will geplant sein, denn Zeitpunkt und Struktur entscheiden mit darüber, wie viel vom Vorteil ankommt. Wie er steuerneutral gelingt, zeigt der Beitrag zur Umwandlung in die GmbH.

Häufige Fragen

Ab welchem Gewinn lohnt sich die GmbH?

Als Orientierung ab rund 140.000 € Gewinn im Jahr, wenn ein Teil davon im Unternehmen bleibt. Wer fast alles entnimmt, profitiert steuerlich deutlich weniger.

Zahle ich in der GmbH weniger Steuern?

Auf Gewinne, die im Unternehmen bleiben, zunächst ja: In Frankfurt sind es rund 32 % statt 45 bis 49 % auf den letzten Euro beim Einzelunternehmer. Wird ausgeschüttet, kommt die Abgeltungsteuer hinzu. Die Gesamtbelastung liegt dann bei knapp 50 % und damit auf dem Niveau des Einzelunternehmens oder darüber.

Was ändert sich durch die Senkung der Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt, von 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Der Vorteil einbehaltener Gewinne in der GmbH wird damit größer.

Was kostet die GmbH zusätzlich?

Einmalig fallen Notar und Handelsregister an. Laufend kommen Jahresabschluss, Offenlegung und die Lohnabrechnung für das Geschäftsführergehalt hinzu. Das Stammkapital von 25.000 € ist kein Aufwand: Es bleibt als Eigenkapital in der GmbH und wird bei einer Umwandlung meist durch den eingebrachten Betrieb aufgebracht.

Muss ich für den Wechsel neu anfangen?

Nein. Das bestehende Einzelunternehmen wird in die GmbH eingebracht, in der Regel steuerneutral zu Buchwerten. Wie das abläuft, zeigt der Beitrag zur Umwandlung.

Lohnt sich die GmbH auch für Freiberufler?

Oft ja, wenn ein Teil des Gewinns im Unternehmen bleibt. Der Vorteil fällt etwas kleiner aus, weil die GmbH Gewerbesteuer zahlt und der Freiberufler als Einzelunternehmer nicht. Für verkammerte Berufe gelten zusätzlich berufsrechtliche Vorgaben.

Rechtsgrundlagen: §§ 32a, 32d, 34a, 35 EStG; § 23 Abs. 1 KStG; §§ 11, 16 GewStG; §§ 3, 4 SolZG; § 5 Abs. 1 GmbHG. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: November 2026.

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